KG
Die KG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet. Bei anderen Gesellschaftern ist die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt.
Das Recht der KG ist in den §§ 161-177 a Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Ergänzend finden die Vorschriften zur oHG (§§ 105-160 HGB) und die Vorschriften über die Gesellschaft (GbR) (§§ 705-740 BGB) Anwendung. Die KG muss in das Handelsregister eingetragen werden.
Spezialfall: GmbH & Co. KG
Hierbei handelt es sich um eine Unterart der KG. Die Bezeichnung GmbH & Co. ergibt sich daraus, dass statt einer oder mehrerer natürlicher Personen eine GmbH persönlich haftende Gesellschafterin der KG ist. Auf die GmbH & Co. KG ist das Recht der KG anzuwenden. Besonderheiten dieser Rechtsformverbindung werden deshalb unter diesem Kapitel (KG) mitbehandelt.
Wie die oHG gilt die KG als typische Gesellschaftsform für mittelständische Unternehmen. Im Hinblick auf die kapitalistische Ausgestaltung ist sie auch für größere Unternehmen geeignet. Sie ist besonders beliebt in der Mischform der GmbH & Co. KG, in der die Vorteile der Kapitalgesellschaft (Haftungsbeschränkung) mit denen der Personengesellschaft kombiniert werden können.
Die GmbH & Co. KG gibt die Möglichkeit, bei einer Personengesellschaft die volle persönliche Haftung aller beteiligten natürlichen Personen auszuschließen und trotzdem im wesentlichen als Personengesellschaft behandelt und besteuert zu werden.
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